Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Kursen und Touren

Der Teilnehmer sollte Mitglied der DAV Sektion Dortmund e.V. oder einer anderen Sektion des DAV sein. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft sind ein bis zwei Teilnahmen zum Kennenlernen auch ohne Mitgliedschaft möglich. 

Mitglieder des DAV Dortmund werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt.
Mit Zahlung oder Anzahlung der Teilnahmegebühr stimmt der Teilnehmer den nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen und den in der Ausschreibung aufgeführten besonderen Bedingungen für die Veranstaltung zu. Für Termine, Inhalte und Gebühren kann keine Gewähr übernommen werden. Einzelheiten sind jeweils mit dem Leiter der Veranstaltung abzuklären. Die Anmeldung ist erst nach Überweisung der Teilnahmegebühr gültig. Bitte jede/n Kurs/Ausfahrt gesondert überweisen.

Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers: Generell werden 20,– € Bearbeitungsgebühr erhoben, 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gebühren einbehalten; vom 15. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten. Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person der Warteliste vergeben werden, behalten wir 20,– € Bearbeitungsgebühr ein. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Leiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebührbzw. Vorauszahlungen. Werden Leistungen Dritter durch den Veranstalter zur Durchführung in Anspruch genommen, die bei Absage des Teilnehmers vom Dritten nicht rückvergütet werden, trägt der Teilnehmer hierfür das volle Risiko. Der Teilnehmer kannsich beim Tourenleiter über Anforderungen bezüglich Kondition, alpinem Können und Ausrüstung informieren. Es bleibt demTourenleiter vorbehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen, entsprechend den Anforderungen, einen Teilnehmer auszuschließen.
Die Sektion behält sich vor, aus Gründen einer Covid 19–Beeinträchtigung der Funktioner, der Unterkunft, bzw. behördlich angeordneter Quarantäne oder einschränkender hoheitlicher Corona–Anordnungen diese Veranstaltung vor Beginn noch abzusagen. Vorauszahlungen werden für einen solchen Fall erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche hat der Anmelder nicht.


Haftungsbegrenzungserklärung
Als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour bin ich mir der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Ich erkenne daher an, dass die Sektion Dortmund und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter/Tourenleiterinnen – soweit gesetzlich zulässig– von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht.
Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Anmeldung bestätigt die/der Teilnehmer:in die „Haftungsbegrenzungserklärung“ sowie die „Allgemeinen Bedingungen“ zur Teilnahme an Kursen und Touren der Sektion Dortmund des DAV und die Datenschutzerklärung des DAV Dortmund. Zudem bestätigt sie/er die umgehende Bezahlung der Teilnahmegebühr bzw. der geforderten Anzahlung.

© DAV Dortmund

Peter Zander

Stellv. Vorsitzender